Verordnung-1

 

 

Wichtig!
Alle hier dargestellten Informationen und Angaben sind ohne Gewähr und können sich im Laufe der Zeit ändern. Ebenfalls begründet unsere Leistung und die hier gebotenen Informationen keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten. Bitte wenden Sie sich hierfür vorab an die entsprechende Einrichtung.
 
Die dargestellten Informationen und Daten stellen keine Rechtsberatung da. Wenden Sie sich hierzu an eine entsprechende Organisation.

Genehmigung (Bewilligung) der Krankenkasse

Um die Fahrtkosten direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen zu können, benötigen Sie, vor Fahrtantritt, eine schriftliche Genehmigung (Bewilligung) Ihrer Krankenkasse. In Einzelfällen oder bei akuter Zeitnot kann die Genehmigung auch Rückwirkend beantragt werden. Gleiches gilt bei Gefahr für Leib und Leben.

Wie wird eine Bewilligung / Genehmigung beantragt?
In der Regel verordnet ein Haus- oder Facharzt eine z.B. Strahlentherapie, Chemotherapie oder Dialysebahandlung und stell eine Verordnung aus. Diese Verordnung schicken Sie zu Ihrer Krankenkasse mit der Bitte die anfallenden Fahrten zu bewilligen. Sie erhalten von Ihrer Krankenkasse eine schriftliche Bewilligung / Genehmigung die Sie bei uns im Original abgeben. In Fällen wo die Behandlung vor dem eintreffen der Bewilligung beginnt, können Sie die Bewilligung nachreichen. Hilfreich ist es, wenn Sie Ihre Krankenkasse vorab oder Parallel telefonisch kontaktieren.

Befreiung von der Zuzahlung bei Krankenfahrten
Wenn Sie einen gültigen Befreiungsausweis für Zuzahlungen bei Krankenfahrten besitzen, brauchen Sie keinen Eigenanteil bezahlen. Ihre Krankenkasse befreit Sie von der Zuzahlung wenn z.B. Ihre Zuzahlung Höher als 1% Ihres Einkommen ist und oder Sie an einer wiederkehrenden chronischen Erkrankung leiden. Bei Versicherten die keinen Befreiungsausweis besitzen, beträgt die Zuzahlung 10% der Fahrtkosten, mindestens 5,- € , höchstens 10,- €, aber nicht mehr als der tatsächliche Fahrpreis.

Da wir Vertragspartner der Krankenkassen sind, können wir Fahrtkosten, eine Bewilligung durch Ihre Krankenkasse vorausgesetzt, auch direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Auch Fahrten im Rollstuhl oder für Berufsgenossenschaften und Ämter können direkt abgerechnet werden.

 

Sie haben noch Fragen? dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Telefon: 04172 / 988 68 10 oder per Mail: huber-taxi@t-online.de

Selbstverständlich sind unsere Fahrzeuge alle klimatisiert, haben ein aktuelles Navigationsgerät an Bord und fahren in den Wintermonaten mit Winterreifen von namenhaften Markenherstellern. Ebenso verfügen alle Fahrzeuge über eine entsprechende Sicherheitsausstattung wie ESP, ABS, Airbag u.s.w....

Alle Informationen und Daten auf unseren Internetseiten stellen keine rechtsverbindliche Information dar und können sich im Laufe der Zeit geändert haben. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an eine entsprechenden Organisation.

 

www.TAXI-HUBER.de

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