5-EURO-2

 

 

Wichtig!
Alle hier dargestellten Informationen und Angaben sind ohne Gewähr und können sich im Laufe der Zeit ändern. Ebenfalls begründet unsere Leistung und die hier gebotenen Informationen keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten. Bitte wenden Sie sich hierfür vorab an die entsprechende Einrichtung.
 
Die dargestellten Informationen und Daten stellen keine Rechtsberatung da. Wenden Sie sich hierzu an eine entsprechende Organisation.

Die wichtigsten Zuzahlungsregeln

Fahrkosten: (wenn Sie keinen Antrag auf Befreiung von Zuzahlung gestellt haben)
Sie zahlen zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf Euro, maximal zehn Euro pro Fahrt. Auch Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen diese Zuzahlung leisten.

 

Kinder und Jugendliche:
Versicherte unter 18 Jahren sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit.

Einzige Ausnahme: Zu Fahrkosten müssen auch Kinder und Jugendliche eine Zuzahlung leisten.

 

Arznei- und Verbandmittel:
Grundsätzlich gilt: Für Arznei- und Verbandmittel auf Rezept müssen Sie zehn Prozent des Abgabe-Preises selbst zahlen, mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel müssen Sie - bis auf wenige Ausnahmen - selbst bezahlen.

 

Krankenhausbehandlung:
Für Ihre Behandlung im Krankenhaus müssen Sie zehn Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zuzahlen.

 

Ambulante und stationäre Kuren (Rehabilitationsmaßnahmen):
Hier zahlen Sie grundsätzlich zehn Euro pro Tag für die Dauer der Rehabilitationsmaßnahme. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen die Zuzahlung auf 28 Tage jährlich begrenzt wird: Beispielsweise, wenn Sie direkt vom Krankenhaus in die Anschlussheilbehandlung kommen. Die Zuzahlung für Ihre Zeit im Krankenhaus wird dabei angerechnet.

Da wir Vertragspartner der Krankenkassen sind, können wir Fahrtkosten, eine Bewilligung durch Ihre Krankenkasse vorausgesetzt, auch direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Auch Fahrten im Rollstuhl oder für Berufsgenossenschaften und Ämter können direkt abgerechnet werden.

 

Sie haben noch Fragen? dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme

Telefon: 04172 / 988 68 10 oder per Mail: huber-taxi@t-online.de

Alle Informationen und Daten auf unseren Internetseiten stellen keine rechtsverbindliche Information dar und können sich im Laufe der Zeit geändert haben. Für verbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder an eine entsprechenden Organisation.

 

www.TAXI-HUBER.de

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